Die Zollbehörde legt auf Grundlage Ihrer Zollanmeldung und der verwendeten Tarifnummern die fälligen Abgaben (Zölle, Mehrwertsteuer, etc.) fest und stellt Ihnen eine Veranlagungsverfügung aus.
Sollten Sie berechtigte Einwände gegen diese Veranlagungsverfügung haben, können Sie innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.
Mit langjähriger Expertise und fundiertem Wissen unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Prüfung, Beanstandung und gegebenenfalls Rückforderung von Zollkosten.
Bei Fragen oder zur Einleitung von Verfahren sind wir gerne für Sie da!
Geschäftsführerin Schweiz
+41 (71) 747 4040