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Zollberatung

Rückforderung und Beanstandung von Zollkosten

 

Die Zollbehörde legt auf Grundlage Ihrer Zollanmeldung und der verwendeten Tarifnummern die fälligen Abgaben (Zölle, Mehrwertsteuer, etc.) fest und stellt Ihnen eine Veranlagungsverfügung aus.

Sollten Sie berechtigte Einwände gegen diese Veranlagungsverfügung haben, können Sie innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.

 

Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil

Mit langjähriger Expertise und fundiertem Wissen unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Prüfung, Beanstandung und gegebenenfalls Rückforderung von Zollkosten.

Bei Fragen oder zur Einleitung von Verfahren sind wir gerne für Sie da!

 

Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

 

 

Ihre persönliche Ansprechperson



Jasmine Erdem

Geschäftsführerin Schweiz

+41 (71) 747 4040
j.erdem@zoll-englmayer.ch