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Zollberatung

Rückforderung und Beanstandung von Zollkosten

 

Aufgrund der Zollanmeldung und der verwendeten Tarifnummern setzt die Zollbehörde die Abgaben (Zölle, MWSt.,...) fest, welche an die anmeldepflichtige Person mit der Veranlagungsverfügung verrechnet werden.

Sollten Sie Grund zur Beanstandung der Veranlagungsverfügung haben, so besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum Beschwerde bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und wertvolles Wissen in diesem Bereich.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!

 

 

Ihre persönliche Ansprechperson



Jasmine Erdem

Geschäftsführerin Schweiz

+41 (71) 747 4040
j.erdem@zoll-englmayer.ch