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Zollberatung

Warenursprung und Zollpräferenzen

 

Zahlreiche Präferenzabkommen ermöglichen die Inanspruchnahme von Zollbegünstigungen bei Importen sowie die Ausstellung von Präferenznachweisen bei Exporten. Die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Präferenzrechts stellt einen deutlichen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen dar.

Umgekehrt werden jedoch häufig Präferenznachweise unberechtigt ausgestellt. Bei Betriebsprüfungen können solche Fehler schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Nachzahlungen der Zölle drohen auch finanzstrafrechtliche, zivilrechtliche und zollrechtliche Konsequenzen.

In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne unsere Möglichkeiten vor, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen:

  • Überprüfung der Ursprungskriterien
  • Feststellung des Ursprungslandes
  • Korrekte Ausstellung von Präferenznachweisen
  • Erlangung und Aufrechterhaltung der Bewilligung "Ermächtigter Ausführer"
  • Hilfestellung bei der optimalen Nutzung des Präferenzrechts

 

 

 

Ihre persönliche Ansprechperson



Jasmine Erdem

Geschäftsführerin Schweiz

+41 (71) 747 4040
j.erdem@zoll-englmayer.ch