Zahlreiche Präferenzabkommen ermöglichen die Inanspruchnahme von Zollbegünstigungen bei Importen sowie die Ausstellung von Präferenznachweisen bei Exporten. Die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Präferenzrechts stellt einen deutlichen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen dar.
Umgekehrt werden jedoch häufig Präferenznachweise unberechtigt ausgestellt. Bei Betriebsprüfungen können solche Fehler schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Nachzahlungen der Zölle drohen auch finanzstrafrechtliche, zivilrechtliche und zollrechtliche Konsequenzen.
In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne unsere Möglichkeiten vor, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen:
Geschäftsführerin Schweiz
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