Zahlreiche Präferenzabkommen eröffnen Ihnen attraktive Möglichkeiten, bei Importen Zollbegünstigungen zu nutzen und bei Exporten gültige Präferenznachweise auszustellen. Die gezielte Ausschöpfung dieser Chancen verschafft Ihrem Unternehmen einen echten Wettbewerbsvorteil.
Doch Vorsicht: Häufig werden Präferenznachweise unberechtigt ausgestellt. Fehlerhafte Angaben können im Rahmen von Betriebsprüfungen schwerwiegende Folgen haben - von Nachzahlungen über finanzschtrafrechtlcihe bis hin zu zivil- und zollrechtlichen Konsequenzen.
In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie wir Sie optimal unterstützen können:
Geschäftsführerin Schweiz
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