Das ZAZ (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung) bietet Firmen, welche regelmäßig Ein- oder Ausfuhrabgaben entrichten, den Vorteil der bargeldlosen Zollabfertigung.
Vorteile des ZAZ:
bargeldlose Zollabfertigung
kürzere Wartezeiten bei Zollämtern
Zahlungsfrist von 60 Tagen
Bei der Beantragung des Verfahrens und bei Fragen zur Abwicklung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.