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Zollberatung

Offene Zolllager und Steuerlager

 

Als offenes Zolllager werden Zolllager im Zollgebiet der Schweiz bezeichnet, in denen der Lagerhalter eigene oder fremde Waren unverzollt lagern kann. Im Transit gelangen die Waren von der Grenze bis zum Lager, je nach Verwendungszweck können die Waren vor Ort verzollt, oder im Transitverfahren wieder ausgeführt werden. Im offenen Zolllager wird auf die Veranlagung der Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer,...) verzichtet.

Steuerlager hingegen kommen zur Anwendung, wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von der Steuer ausgesetzt werden sollen, um sie zu verarbeiten oder zwischen Steuerlagern zu transportieren. Erst wenn die Ware aus dem System ausgelagert wird befindet sie sich im freien Verkehr und wird somit verbrauchsteuerpflichtig.

Ziehen auch Sie eine dieser Möglichkeiten in Betracht?

Wir beraten Sie gerne!

 

 

Ihre persönliche Ansprechperson



Jasmine Erdem

Geschäftsführerin Schweiz

+41 (71) 747 4040
j.erdem@zoll-englmayer.ch